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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR IT-BERATUNG & DIENSTLEISTUNGEN (AGB)

1. Identifikation der Parteien und Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das geschäftliche Verhältnis zwischen:

    • Dem DIENSTLEISTER: Derjenigen Stelle, die die in den entsprechenden Angeboten oder Aufträgen spezifizierten IT-Beratungs-, Softwareentwicklungs-, Systemintegrations- und Support-Dienstleistungen erbringt.

    • Dem KUNDEN: Jeder juristischen Person oder jedem Unternehmer (B2B), der die vom DIENSTLEISTER angebotenen Dienste in Anspruch nimmt.

  2. Der DIENSTLEISTER und der KUNDE werden einzeln als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet. Die Annahme eines kaufmännischen Angebots, die Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags oder die Inanspruchnahme der Dienstleistungen setzt die bedingungslose Annahme dieser AGB voraus.

2. Leistungsumfang

Der DIENSTLEISTER erbringt IT-Dienstleistungen, die durch schriftliche Angebote oder Arbeitsaufträge formalisiert werden, einschließlich:

  • ERP- & IT-Beratung / Implementierung: Konfiguration, Anpassung und Integration von Systemen (z. B. Odoo).

  • Softwareentwicklung: Erstellung oder Anpassung von maßgeschneiderten Modulen und digitalen Lösungen.

  • Support & Wartung: Technischer Support, Fehlerbehebung und Verwaltung von Cloud-/Hosting-Infrastrukturen.

  • Schulung & Onboarding: Nutzerschulungen für das vom KUNDEN benannte Personal.

Jede Erweiterung des ursprünglichen Projektumfangs (Scope) erfordert eine schriftliche Anforderungsänderung (Change Request), die von beiden Parteien ausdrücklich genehmigt werden muss.

3. Pflichten des Kunden und Systemintegrität

Um eine ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten, verpflichtet sich der KUNDE:

  1. Alle erforderlichen Informationen, Systemzugänge und funktionalen Anforderungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

  2. Schlüsselloses Personal für Test-, Validierungs- und Schulungssitzungen zu bestimmen.

  3. Integrität von Code und Datenbank: Der KUNDE darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung des DIENSTLEISTERS den Quellcode oder die Datenbank nicht direkt manipulieren. Jede unbefugte Manipulation führt zum Erlöschen jeglicher Garantie für kostenlose Fehlerbehebungen und Support-Abdeckungen.

4. Finanzielle Bedingungen, Rechnungsstellung und Zahlungsverzug

  1. Steuern: Alle angegebenen Preisesind Nettopreise und enthalten keine gesetzlichen Steuern (wie die MwSt.), die gemäß der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Steuergesetzgebung hinzugerechnet werden.

  2. Zahlungsbedingungen: Rechnungen werden elektronisch ausgestellt. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum fällig.

  3. Leistungsunterbrechung bei Verzug: Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen behält sich der DIENSTLEISTER das Recht vor, laufende Dienstleistungen zu unterbrechen oder den Zugriff auf aktive Entwicklungs-/Support-Umgebungen einzuschränken, bis alle offenen Beträge beglichen sind.

5. Rechte an geistigem Eigentum

  1. Bestehende Rechte: Jede Partei behält das alleinige Eigentum an allen Rechten an geistigem Eigentum, die sie vor dem Abschluss dieser Vereinbarung besaß.

  2. Open-Source-Lizenzen: Komponenten, die auf Open-Source-Software basieren (z. B. Odoo Community), unterliegen den jeweiligen Lizenzen (z. B. LGPL, GPL).

  3. Individuelle Entwicklungen: Nutzungsrechte an individuell für den KUNDEN entwickelter Software werden nach vollständiger Bezahlung (100 %) aller zugehörigen Rechnungen auf nicht-exklusiver und nicht-übertragbarer Basis gewährt.

6. Datenschutz und Vertraulichkeit (DSGVO / GDPR)

  1. Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich, strikte Vertraulichkeit bezüglich aller während der Zusammenarbeit ausgetauschten technischen, finanziellen und geschäftlichen Informationen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

  2. Datenschutz: Die Parteien halten die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) strikt ein. Wenn der DIENSTLEISTER personenbezogene Daten im Auftrag des KUNDEN verarbeitet (z. B. beim Hosting oder Support mit Zugriff auf Produktionsdaten), schließen beide Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV / DPA) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der AVV geht in Datenschutzfragen vor und stimmt mit der veröffentlichten Datenschutzerklärung des DIENSTLEISTERS überein.

7. Abwerbeverbot

Der KUNDE verpflichtet sich, während der Laufzeit der Vereinbarung und für einen Zeitraum von 6 Monaten nach deren Beendigung keine vom DIENSTLEISTER eingesetzten Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Teammitglieder direkt einzustellen, anzuwerben oder deren Dienste in Anspruch zu nehmen, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart. Im Falle eines Verstoßes hat der KUNDE eine Entschädigung zu zahlen, die die Rekrutierungs-, Onboarding- und Wiederbeschaffungskosten für das betroffene Personal deckt.

8. Service Level Agreement (SLA) und Ausschlüsse

  1. Priorisierung von Vorfällen: Support-Anfragen werden nach Schweregrad kategorisiert (Kritisch, Hoch, Mittel, Niedrig).

  2. Ausschlüsse: Der Basis-Support deckt keine Vorfälle ab, die aus einer nicht vom DIENSTLEISTER verwalteten Infrastruktur Dritter, unbefugten Code-Änderungen, Konfigurationsfehlern des Benutzers oder externen Netzwerk-/Hardwareausfällen resultieren.

  3. Schließung wegen Inaktivität: Reagiert der KUNDE auf ein Support-Ticket oder eine Anfrage innerhalb von 3 Werktagen nicht, gilt das Ticket als gelöst und wird automatisch geschlossen.

9. Haftungsbeschränkung9. Limitation of Liability 

  1. Die Haftung des DIENSTLEISTERS für leichte Fahrlässigkeit ist auf die direkten und vorhersehbaren Schäden beschränkt, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstehen.

  2. Außer in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden übersteigt die Gesamthaftung des DIENSTLEISTERS nicht den Betrag, den der KUNDE in den drei (3) Monaten vor dem Anspruch gezahlt hat, oder das Gesamthonorar der spezifischen Projektphase, die den Anspruch begründet hat.

  3. Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust, der daraus resultiert, dass der KUNDE keine ordnungsgemäßen Sicherungskopien geführt hat, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

10. Kündigung und Anwendbares Recht

  1. Kündigung: Jede Partei kann die Vereinbarung mit einer Frist von 30 Kalendertagen schriftlich kündigen. Im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung, die nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach schriftlicher Benachrichtigung behoben wird, kann die Kündigung fristlos erfolgen.

  2. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Parteien vereinbaren, sich der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte am eingetragenen Geschäftssitz des DIENSTLEISTERS zu unterwerfen.